2G für den Reitschulbetrieb

Ab dem 29.11.2021 gilt für unser Reitschulbetrieb 2G. Ein entsprechender Nachweis ist beim Betreten des Geländes mitzuführen. Ausnahmen: Alle unter 16 Jahren sind von der 2G-Regelung ausgenommen. Kinder bis zum Schuleintritt sind mit Getesteten gleichgestellt. Schülerinnen und Schüler gelten als Getestete, da sie grundsätzlich an den verbindlichen Schultestungen teilnehmen. „Gemeinsam schaffen WIR das!“ Bleibt gesund.…